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Winnipeg 2003
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Nominierungen und Wahlen während der Zehnten LWB-Vollversammlung

Nominierungen zur Wahl des/der Präsidenten/in

Alle Mitgliedskirchen haben ein Schreiben des LWB-Generalsekretärs erhalten, in dem um Nominierungen für KandidatInnen für das Amt des Präsidenten/der Präsidentin des LWB gebeten wurde. Dem Nominierungsausschuss wird eine Liste aller bestätigten KandidatInnen vorgelegt. Der Ausschuss wird in der sechsten Plenarsitzung einen ersten Bericht über die KandidatInnenliste abgeben und Nominierungen aus dem Plenum entgegennehmen, die schriftlich zu erfolgen haben und von mindestens zehn Delegierten unterzeichnet sein müssen.

Nominierungen zur Wahl des Rates

Der Nominierungsausschuss wird von den Vorbereitenden Konsultationen zur Vollversammlung KandidatInnenlisten für den Rat erhalten. Der Ausschuss wird in der Plenarsitzung VI einen ersten Bericht vorlegen.

Nominierungen aus dem Plenum

Nach Vorlage des ersten Berichts können Nominierungen aus dem Plenum entgegengenommen werden, bis der/die Vorsitzende den Abschluss des Nominierungsverfahrens erklärt. Dies geschieht mindestens 24 Stunden vor der Vorlage des endgültigen Berichts.

Nach Abschluss des Nominierungsverfahrens führt der Nominierungsausschuss Beratungen mit den Delegierten durch, aus deren Kirchen vom Plenum Nominierungen vorgenommen wurden, damit eine entsprechende Unterstützung durch die jeweilige Kirche gewährleistet ist. Der Ausschuss nimmt diese Nominierungen in seine Liste auf und gibt die Ergebnisse der Beratungen mit VertreterInnen der betreffenden Kirchen bekannt.

Der endgültige Bericht des Nominierungsausschusses wird am Samstag, 26. Juli, in Plenarsitzung VII vorgelegt.

Weitere Informationen über Nominierungen sind Artikel 3.2.6 der Geschäftsordnung zu entnehmen.

Verfahren bei der Wahl des LWB-Präsidenten/der LWB-Präsidentin

Zur Wahl des Präsidenten/der Präsidentin heisst es in der LWB-Verfassung:

„Die Wahl des Präsidenten/der Präsidentin durch die Vollversammlung erfolgt durch die Mehrheit der in einer schriftlichen Wahl abgegebenen Stimmen."

Die Wahl erfolgt in der auf die Vorlage des endgültigen Berichts des Nominierungsausschusses folgenden Plenarsitzung (Plenarsitzung VIII) am selben Tag. Für die Wahl ist die Anwesenheit von mindestens drei Vierteln der registrierten Delegierten erforderlich.

Weitere Informationen zum Wahlverfahren

> finden Sie unter Artikel 4.1.5 der Geschäftsordnung.

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