Winnipeg
2003
[ Montag, 21. Juli ] [ Dienstag, 22. Juli ] [ Mittwoch, 23. Juli ] [ Donnerstag, 24. Juli ] [ Freitag, 25. Juli ] [ Samstag, 26. Juli ] [ Sonntag, 27. Juli ] [ Montag, 28. Juli ] [ Dienstag, 29. Juli ] [ Mittwoch, 30. Juli ] [ Zeitplan ] [ Bibelarbeiten ] [ Dorfgruppen - Diskussionsthemen ] [ Nominierungen und Wahlen ] [ Gottesdienste ] [ Liederbuch ] [ Gaben aus den Regionen ] [ Frauen bei der Vollversammlung ] [ Jugend bei der Vollversammlung ] [ Veranstaltungsorte der Vollversammlung ]
Nominierungen
und Wahlen
während der Zehnten LWB-Vollversammlung
Nominierungen zur Wahl
des/der Präsidenten/in
Alle Mitgliedskirchen
haben ein Schreiben des LWB-Generalsekretärs erhalten, in dem um
Nominierungen für KandidatInnen für das Amt des Präsidenten/der
Präsidentin des LWB gebeten wurde. Dem Nominierungsausschuss wird
eine Liste aller bestätigten KandidatInnen vorgelegt. Der Ausschuss
wird in der sechsten Plenarsitzung einen ersten Bericht über die
KandidatInnenliste abgeben und Nominierungen aus dem Plenum
entgegennehmen, die schriftlich zu erfolgen haben und von mindestens
zehn Delegierten unterzeichnet sein müssen.
Nominierungen zur Wahl des
Rates
Der Nominierungsausschuss
wird von den Vorbereitenden Konsultationen zur Vollversammlung
KandidatInnenlisten für den Rat
erhalten. Der Ausschuss wird in der Plenarsitzung
VI einen ersten Bericht vorlegen.
Nominierungen aus dem
Plenum
Nach Vorlage des ersten
Berichts können Nominierungen aus dem Plenum entgegengenommen
werden, bis der/die Vorsitzende den Abschluss des
Nominierungsverfahrens erklärt. Dies geschieht mindestens 24
Stunden vor der Vorlage des endgültigen Berichts.
Nach Abschluss des
Nominierungsverfahrens führt der Nominierungsausschuss Beratungen
mit den Delegierten durch, aus deren Kirchen vom Plenum
Nominierungen vorgenommen wurden, damit eine entsprechende
Unterstützung durch die jeweilige Kirche gewährleistet ist. Der
Ausschuss nimmt diese Nominierungen in seine Liste auf und gibt die
Ergebnisse der Beratungen mit VertreterInnen der betreffenden
Kirchen bekannt.
Der endgültige Bericht
des Nominierungsausschusses wird am Samstag, 26. Juli, in
Plenarsitzung VII vorgelegt.
Weitere Informationen
über Nominierungen sind Artikel 3.2.6 der Geschäftsordnung zu
entnehmen.
Verfahren bei der Wahl
des LWB-Präsidenten/der LWB-Präsidentin
Zur Wahl des
Präsidenten/der Präsidentin heisst es in der LWB-Verfassung:
„Die Wahl des
Präsidenten/der Präsidentin durch die Vollversammlung erfolgt
durch die Mehrheit der in einer schriftlichen Wahl abgegebenen
Stimmen."
Die Wahl erfolgt in der
auf die Vorlage des endgültigen Berichts des
Nominierungsausschusses folgenden Plenarsitzung (Plenarsitzung
VIII) am selben Tag. Für die Wahl ist die Anwesenheit von
mindestens drei Vierteln der registrierten Delegierten erforderlich.
Weitere Informationen zum Wahlverfahren
> finden
Sie unter Artikel 4.1.5 der Geschäftsordnung.
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