Winnipeg
2003
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Frauen bei der Vollversammlung
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Im
Gespräch mit LWB-Ratsmitgliedern |
Die
Beteiligung der Frauen im LWB Einige bei der Siebenten
LWB-Vollversammlung 1984 getroffenen Entscheidungen stellen uns auch
heute noch vor Herausforderungen. Ein Meilenstein war der Beschluss,
mit dem die theologische Grundlage für die volle Teilhabe der
Frauen am Leben von Kirche und Gesellschaft bestätigt wurde. 32
Prozent der Delegierten in Budapest waren weiblich, ihre Präsenz
war dort damit wesentlich grösser als zur
Gründungsvollversammlung, wo von 178 Delegierten nur fünf Frauen
waren.
Die Siebente
Vollversammlung beschloss, dass Frauen 40 Prozent der Delegierten
bei der Achten Vollversammlung stellen sollten, mit 50 Prozent als
Ziel für die Neunte und weitere Vollversammlungen. Bei der Achten
Vollversammlung lag die weibliche Beteiligung bei 43, bei der
Neunten Vollversammlung bei 49 Prozent und die Frauen prüfen
weiterhin, inwieweit ihre zunehmende Präsenz Wirkung zeigt.
Als der Rat bei seiner
Tagung 2001 das Studiendokument „Kirchen sagen ,NEIN` zur Gewalt
gegen Frauen" genehmigte, kam aus den Reihen anderer weltweiter
Gemeinschaften die Frage, wie es dem Weltbund möglich war, eine
solche Verpflichtung auf globaler Ebene zu erreichen. Die Antwort
ist einfach. Frauen stellen 50 Prozent der Mitglieder in den
Entscheidungsgremien des LWB - Vollversammlung und Rat - und sie
bringen das nötige Wissen und die nötige Erfahrung ein, um
massgebend handeln zu können. Dies entspricht einer Verantwortung,
die weit über die reine Beteiligung hinausgeht.
Um dies zu erreichen, war
viel Mut und Ausdauer vonnöten. Die Vorbereitung für die Zehnte
Vollversammlung bietet eine weitere Gelegenheit, die Verpflichtung
zur vollen Beteiligung der Frauen praktisch umzusetzen.
Dementsprechend wurden alle Kirchen aufgefordert, dafür zu sorgen,
dass ihre Delegiertenliste eine vorgegebene Anzahl Frauen enthält,
damit gewährleistet ist, dass 50 Prozent der Delegierten aus jeder
LWB-Region Frauen sind.
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