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Winnipeg 2003
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Frauen bei der Vollversammlung  

Im Gespräch mit LWB-Ratsmitgliedern

Die Beteiligung der Frauen im LWB Einige bei der Siebenten LWB-Vollversammlung 1984 getroffenen Entscheidungen stellen uns auch heute noch vor Herausforderungen. Ein Meilenstein war der Beschluss, mit dem die theologische Grundlage für die volle Teilhabe der Frauen am Leben von Kirche und Gesellschaft bestätigt wurde. 32 Prozent der Delegierten in Budapest waren weiblich, ihre Präsenz war dort damit wesentlich grösser als zur Gründungsvollversammlung, wo von 178 Delegierten nur fünf Frauen waren.

Die Siebente Vollversammlung beschloss, dass Frauen 40 Prozent der Delegierten bei der Achten Vollversammlung stellen sollten, mit 50 Prozent als Ziel für die Neunte und weitere Vollversammlungen. Bei der Achten Vollversammlung lag die weibliche Beteiligung bei 43, bei der Neunten Vollversammlung bei 49 Prozent und die Frauen prüfen weiterhin, inwieweit ihre zunehmende Präsenz Wirkung zeigt.

Als der Rat bei seiner Tagung 2001 das Studiendokument „Kirchen sagen ,NEIN` zur Gewalt gegen Frauen" genehmigte, kam aus den Reihen anderer weltweiter Gemeinschaften die Frage, wie es dem Weltbund möglich war, eine solche Verpflichtung auf globaler Ebene zu erreichen. Die Antwort ist einfach. Frauen stellen 50 Prozent der Mitglieder in den Entscheidungsgremien des LWB - Vollversammlung und Rat - und sie bringen das nötige Wissen und die nötige Erfahrung ein, um massgebend handeln zu können. Dies entspricht einer Verantwortung, die weit über die reine Beteiligung hinausgeht.

Um dies zu erreichen, war viel Mut und Ausdauer vonnöten. Die Vorbereitung für die Zehnte Vollversammlung bietet eine weitere Gelegenheit, die Verpflichtung zur vollen Beteiligung der Frauen praktisch umzusetzen. Dementsprechend wurden alle Kirchen aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ihre Delegiertenliste eine vorgegebene Anzahl Frauen enthält, damit gewährleistet ist, dass 50 Prozent der Delegierten aus jeder LWB-Region Frauen sind.

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