Die
Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes
Das oberste
Entscheidungsorgan des LWB ist seine Vollversammlung,
die in der Regel alle sechs Jahre stattfindet. Zwischen
den Vollversammlungen, an denen Delegierte aller
LWB-Mitgliedskirchen teilnehmen, führen der jährlich
tagende 49-köpfige Rat des LWB und sein Exekutivkomitee
die Geschäfte des LWB.
Als oberstes
Organ des LWB hat die Vollversammlung folgende Aufgaben:
- sie
beschliesst die Verfassung des LWB;
- sie gibt
allgemeine Ausrichtung über die Arbeit des
LWB;
- sie wählt
den Präsidenten/die Präsidentin und die Mitglieder
des Rates;
- sie billigt
die Berichte des Präsidenten/der Präsidentin, des
Generalsekretärs/der Generalsekretärin und des
Schatzmeisters/der Schatzmeisterin.
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Beginn des feierlichen
Abendmahlsgottesdienstes
anlässlich des 50. Jubiläums des LWB, Hongkong 1997.
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Feierlicher Abendmahlsgottesdienst
bei der 9. Vollversammlung des
LWB, Hongkong 1997.
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Was
geschieht bei einer Vollversammlung?
Die
Delegierten der LWB-Mitgliedskirchen treffen bei einer
Vollversammlung grundlegende Entscheidungen zur
zukünftigen Arbeit und Ausrichtung des LWB. Sie
tauschen Erfahrungen aus und beschäftigen sich mit
Fragen und Themen, mit denen ihre Kirchen konfrontiert
sind. Weiterhin feiern sie gemeinsame Gottesdienste, die
in der kulturellen Vielfalt der TeilnehmerInnen ihren
Ausdruck finden.
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Die Neunte
LWB-Vollversammlung fand 1997 in Hongkong zum Thema „In
Christus - zum Zeugnis berufen" statt. Gastgeberin war die
Vereinigung der Chinesischen Lutherischen Kirchen in Hongkong, jetzt
Lutherischer Bund Hongkongs, dem vier LWB-Mitgliedskirchen
angehören. Bei der LWB-Vollversammlung 1997 in Hongkong trafen 400
offizielle Delegierte aus den damals 122 Mitgliedskirchen und
weitere 1.000 BeobachterInnen, RatgeberInnen, ökumenische Gäste
und PressevertrerInnen zusammen. Sie war die erste
LWB-Vollversammlung in Asien.
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