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PRESSEMITTEILUNG
NR: 39
Gleiches Recht für
alle bedeutet nicht Gerechtigkeit für alle
Indigene
Völker Kanadas fordern Selbstbestimmung
Winnipeg (Kanada), 30.
Juli 2003 - „Du musst deine Sprache sprechen," mit diesem
Satz ihrer Mutter kurz vor deren Tod begann für Marie Frawley-Henry,
heute Direktorin für Internationale Angelegenheiten der „Assembly
of First Nations" (AFN), der Interessenvertretung der indigenen
Völker Kanadas, die „Reise zur Heilung". Frawley-Henry
erzählte den TeilnehmerInnen der Zehnten Vollversammlung des
Lutherischen Weltbundes (LWB) am Dienstag, 29. Juli, in Winnipeg (Kanada),
sie habe ihren ursprünglichen Namen „Heiliges Wasser"
verloren, als sie zwangsweise in eine kirchliche Internatsschule
gebracht wurde – eine bis Ende der 60er Jahre übliche Praxis in
Kanada, um die Kinder der First Nations zu assimilieren. Erst der
Satz ihrer Mutter habe sie dazu gebracht, sich ihrer Wurzeln wieder
bewusst zu werden.
Frawley-Henrys Geschichte
ist ein Beispiel für die Entwurzelung der indigenen Völker Kanadas
(First Nations) und ihre Bevormundung durch Regierung und Behörden. Bis in die 70er
Jahre seien ihre Angehörigen „verwaltet" worden, erst dann
habe man zögerlich begonnen, ihnen Selbstverwaltungsrechte
einzuräumen, so Frawley-Henry. In der kanadischen Verfassung
(Constitution Act) wurden 1982 die bestehenden Rechte der First
Nations bestätigt. 1985 wurde die AFN gegründet, um die
Beziehungen zu den eingewanderten KanadierInnen zu verbessern und
ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen. Ihr gehören 633
First Nations Kanadas mit insgesamt etwa 700.000 Menschen an, die
von ihr unter anderem in juristischen, sozialen, wirtschaftlichen
und umweltpolitischen Fragen beraten und vertreten werden.
In der Praxis war die
Rechtsprechung laut Pfr. Dr. David Pfrimmer, Direktor des „Lutheran
Office for Public Policy" (Lutherisches Büro für öffentliche
Angelegenheiten) der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Kanada
(ELKIK), auf Bundes- und Provinzebene nicht immer eindeutig.
Streitfälle mussten in zunehmendem Masse vom Obersten Gerichtshof
entschieden werden. Das geplante Gesetz zur Regelung der Interessen
der indigenen Bevölkerung Kanadas („First Nations Governance
Act"), das einheitliches Recht schaffen soll, wird allerdings von
der AFN abgelehnt, weil es eben durch den Grundsatz der
Vereinheitlichung auf die jeweils besonderen Bedürfnisse der First
Nations keine Rücksicht nehme und daher kolonialistisch sei,
erläuterte Pfrimmer. Damit werde die Selbstbestimmung und
Selbstverwaltung aufs Neue unterhöhlt, laute der Vorwurf der AFN.
Eine Reaktion auf diese
Auseinandersetzung sei der Runde Tisch gewesen, den VertreterInnen
mehrerer kanadischer Kirchen am 19. März 2003 mit VertreterInnen
der AFN und des kanadischen Ministeriums für Angelegenheiten der
indigenen Bevölkerung in Ottawa (Kanada) abhielten, so Pfrimmer.
Das Ergebnis war eine ökumenische Stellungnahme, in der die
Kirchenführer der anglikanischen, der römisch-katholischen, der
presbyterianischen, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Kanada
und der Vereinigten Kirche Kanadas sowie des Zentralkomitees der
Mennoniten Kanadas und des LWB den First Nations ihre Solidarität
und Unterstützung zusicherten in ihrem Bestreben nach
Selbstbestimmung. Die Generalsynode der ELKIK und ihr
Nationalbischof Raymond Schultz hätten den kanadischen
Premierminister ersucht, die Annahme des „First Nations Goverance
Act" auszusetzen, bis eine Übereinkunft mit der AFN getroffen
sei, so Pfrimmer. (465 Wörter)
Die Zehnte
LWB-Vollversammlung vom 21. bis 31. Juli 2003 im kanadischen
Winnipeg steht unter dem Thema: „Zur Heilung der Welt“.
Gastgeberin der Vollversammlung ist die Evangelisch-Lutherische
Kirche in Kanada (ELKIK).
An der Zehnten Vollversammlung nehmen rund 820 Personen teil,
darunter
380 Delegierte der 133 LWB-Mitgliedskirchen sowie VertreterInnen der
drei assoziierten Mitgliedskirchen. Die in der
Regel alle sechs Jahre stattfindende LWB-Vollversammlung ist das
oberste Entscheidungsorgan des LWB. Zwischen den Vollversammlungen
führen der Rat und sein Exekutivkomitee die Geschäfte des LWB.
Zur Bestellung von Fotos zur LWB-Vollversammlung wenden Sie sich
bitte an:
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